Die Qualität wird weiterentwickelt

Zusammen mit seinen Aktivmitgliedern und ausgewählten Partnern, wie beispielsweise dem ANQ, hat sich H+ für die Entwicklung der Qualität eingesetzt und dabei QUALAB, interprofessionelle Peer Review-Verfahren und die Registerempfehlungen weiterentwickelt. Die Anforderungen seitens der Politik an die Qualität der medizinischen Leistungserbringer steigen mit der im Sommer 2019 verabschiedete KVG-Revision «Qualität und Wirtschaftlichkeit».

Interprofessionelle Peer Reviews gewinnen in der kontinuierlichen Qualitätssicherung an Bedeutung. 2019 führten 15 Schweizer Akutspitäler und -kliniken ein IQM Peer Review durch. Für den Fachbereich Psychiatrie wurden im Projekt Interprofessionelle Reviews Indikatorenvorschläge einer ersten Machbarkeitsanalyse unterzogen. Des Weiteren konnten Umsetzungsvorschläge für das Verfahren in einer Pilotklinik erstmals erprobt werden. 2020 folgen mit dem Einverständnis der Kliniken weiterführende Analysen mit pseudonymisierten Daten, welche einen klinikinternen Rückschluss auf die Patientendossiers im Rahmen von Massnahmen zur Qualitätssicherung erlauben sowie weitere Pilot Review Verfahren in am Projekt beteiligten Kliniken.

Revision QUALAB wurde begrüsst
In einem fünfjährigen Change-Prozess wurden die Schweizerische Kommission für Qualitätssicherung im medizinischen Labor QUALAB und dabei insbesondere die Organisationsform, die rechtlichen Grundlagen sowie die Prozesse überarbeitet. Die grundsätzliche Regelung der externen und internen Qualitätskontrollen in medizinischen Laboratorien bleibt unverändert. H+ hat die Revision eng begleitet. Das Endprodukt wurde verabschiedet, nachdem eine Vernehmlassung bei den Aktivmitgliedern durchgeführt worden war.

Zweite Version der Registerempfehlungen veröffentlicht
Um zu einer guten Qualität der Register beizutragen, haben die Organisationen ANQ, FMH, H+, SAMW und unimedsuisse 2016 gemeinsame Empfehlungen für den Aufbau und Betrieb von Gesundheitsregistern publiziert. Seitdem hat H+ sie zusammen mit den anderen Herausgeberorganisationen einem Praxistest unterzogen. Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse sind die Empfehlungen 2019 weiterentwickelt worden.

Transparenz weiter erhöht
Die Spitäler und Kliniken haben zugestimmt, dass sie bei der Ergebnispublikation der nationalen Messungen des ANQ für postoperative Wundinfektionen ebenfalls die zeitgerechte Antibiotika-Prophylaxe ausweisen und dass bei der Patientenzufriedenheitsbefragung Institutionen mit kleinen Fallzahlen in den interaktiven Grafiken ersichtlich sind. Der Jahresbericht 2019 des Implantat-Registers SIRIS enthält erstmals Informationen, die es erlauben, die Leistungsqualität von Implantaten anhand von Revisionsraten zu beurteilen. Damit wurde ein lobenswerter Schritt in Richtung mehr Transparenz gemacht. 2019 haben zudem rund 200 Spitalstandorte den Qualitätsbericht 2018 auf Basis der national einheitlich strukturierten H+ Vorlage auf spitalinfo.ch publiziert und dort ihre Qualitätsaktivitäten einheitlich und transparent ausgewiesen.

Politik fordert transparente Qualitätsentwicklung
Im Sommer 2019 hat das Parlament die Revision des Krankenversicherungsgesetzes betreffend Qualität und Wirtschaftlichkeit verabschiedet. Gemäss diesem soll eine vom Bundesrat eingesetzte Kommission Dritte damit beauftragen, neue Qualitätsindikatoren zu entwickeln, Studien und Überprüfungen durchzuführen sowie Programme zur Qualitätsentwicklung aufzubauen. Zudem wird im neuen Gesetz der Inhalt von Qualitätsverträgen, wie sie heute beispielsweise für den ANQ und QUALAB existieren, stärker vorgegeben. Neben den Qualitätsmessungen soll es in einem Qualitätsvertrag Regeln geben zu den Massnahmen der Qualitätsentwicklung, Verbesserungsmassnahmen inkl. deren Überprüfung und Veröffentlichung.
Die Vorstände von curafutura, H+ und santésuisse haben 2019 im Rahmen der stationären Tarifgenehmigung eine Absichtserklärung für ein Konzept zur Umsetzung der Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken unterzeichnet. Mit dem Konzept sollen verbindliche Regeln bezüglich Umsetzung und Transparenz der Qualitätsentwicklung geschaffen werden, welche den neuen gesetzlichen Forderungen bezüglich Qualität und Wirtschaftlichkeit entsprechen.

Beitrag zur Rechtssicherheit
Die Spitäler und Kliniken benötigen jedoch zur Erfüllung der gesetzlichen Forderungen Rahmenbedingungen, welche effiziente Prozesse und einen gewissen Vertraulichkeitsschutz bei strafrechtlichen Verfahren für die Mitarbeitenden und Institutionen erlauben. Dies bedingt eine gesetzliche Grundlage, wonach Dritte Patientendossiers zur Qualitätsentwicklung einsehen können, ohne dass die Dossiers geschwärzt oder die Einwilligung der Patienten eingeholt werden müssen. H+ ist daran, ein entsprechendes Positionspapier im Sinne aller Leistungserbringer zu erarbeiten, welches im kommenden Jahr publiziert werden soll.

Kontakt


Pascal Besson
Leiter Geschäftsbereich Betriebswirtschaft und Qualität, Mitglied der Geschäftsleitung

Angelina Hofstetter
Fachverantwortliche Qualität und Patientensicherheit

Isabelle Praplan
Fachverantwortliche Qualität und Patientensicherheit

Andreas Schittny
Fachverantwortlicher Qualität und Patientensicherheit