Reibungslose Umsetzung im Schatten der Preisverhandlungen

Auch 2019 wurde TARPSY durch Fragen im Zusammenhang mit den Preisverhandlungen geprägt. Die technische Umsetzung von TARPSY verläuft hingegen weitgehend problemlos und aufgrund der steilen Lernkurve, wie damals bei der Einführung von SwissDRG, dürften in absehbarer Zeit spürbare Verbesserungen eintreten.

Am 31. Dezember 2019 endete das zweite Jahr seit der Einführung von TARPSY. Zur Nutzung der Tarifstruktur sind bei der H+ Geschäftsstelle nur wenige Fragen eingegangen. Dies zeigt, dass die Struktur für die H+ Mitglieder verständlich ist und korrekt angewendet wird. Verbesserungsmöglichkeiten bestehen bei der Datenqualität sowie bei der Erfassung der CHOP-Codes, wie die Systempräsentation der SwissDRG AG für die TARPSY Version 3.0 gezeigt hat. Dies ist jedoch auch der Fall bei der Einführung der DRG in der Akutsomatik gewesen und daher nicht beunruhigend.
Fragen sind vor allem zu den Preisverhandlungen eingetroffen. Die H+ Mitglieder erleben diese als zäh und gelegentlich wenig lösungsorientiert. Viele Mitglieder tauschen sich über die Verhandlungen regelmässig an Sitzungen mit den Verbandsmitgliedern aus. Die Geschäftsstelle nimmt jeweils ebenfalls an diesen Gesprächen teil, um den Informationsfluss sicherzustellen.

Monitoring-Kommission bestätigt Kostenneutralität
Die Einführung eines neuen nationalen Tarifmodells wie TARPSY muss gemäss Art. 59c KVV kostenneutral erfolgen. Um dies zu überwachen, hatte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) angeordnet, dass die Tarifpartner curafutura, H+ und santésuisse eine Monitoring-Kommission gründen. Nachdem diese Kommission die Daten eingehend geprüft hatte, kam sie zum Schluss, dass die Einführung der TARPSY-Tarifstruktur mit einem Index von 101.2 den von den Tarifpartnern vorgegebenen Korridor zwischen 98 und 103 im Leistungsjahr 2018 nicht überstieg und somit keine Korrekturen notwendig waren.

Die Arbeit geht weiter
Ebenfalls gezeigt hat sich, dass die für die Akutsomatik passenden Tarifanwendungsregeln zum Teil für die Psychiatrie nicht funktionieren. Die unterschiedlichen Auslegungen zur Abrechnung der interkurrenten Leistungen haben 2019 mehrere Gremien bis zum Verwaltungsrat der SwissDRG AG beschäftigt, ohne dass sich die Tarifpartner einigen konnten. So werden die interkurrenten Leistungen auch 2020 unterschiedlich abgerechnet; entweder inkludiert in den Fall oder separat. Die Tarifpartner analysieren 2020 das Thema nochmals datenbasiert mit dem Ziel, dass 2021 nur noch eine Abrechnungsart angewendet wird.

Kontakt

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Bernhard Freudiger
Fachverantwortlicher ambulante medizinische Tarife und TARPSY