Neuer Schwung für die Gründung einer Tariforganisation ambulante Leistungen

Mit viel politischem Rückenwind durch die Tarifthemen im Massnahmenpaket 1 zur Kosteneindämmung haben sich 2019 die betroffenen Partner aufeinander zubewegt und es gibt erste Anzeichen, dass daraus eine paritätisch zusammengesetzte Tariforganisation ambulante Leistungen entstehen könnte.

2019 sind am Ende des Tunnels erste schwache, aber doch schon wahrnehmbare Lichtschimmer aufgetaucht. Der politische Druck beim Bund und im Parlament auf die Tarifpartner ist enorm gestiegen und hat auch schon etwas bewirkt. Denn im Massnahmenpaket 1 des Bundes zur Kostendämpfung betreffen drei von neun Themen die dringend notwendige neue Struktur ambulante Leistungen und die dafür nötige Tariforganisation: Tarifstruktur aktuell halten, Pauschalen im ambulanten Bereich fördern und nationale Tariforganisation. Damit das alles auch politisch wirkt, hat der Bund im Massnahmenpaket 1 auch das Damoklesschwert subsidiäre Kompetenz aufgehängt. Die hitzige Diskussion um die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) sorgte für zusätzlichen Rückenwind mit unterschiedlichen Turbulenzen und brachte die Tarifpartner und die Kantone zusammen.

H+ Tarifeingabe und TARDOC «auf Eis gelegt»
Die im Juni 2017 von H+ eingereichte neue Tarifstruktur für ambulante Leistungen schlummert seither vom Bund ungeprüft in einer BAG-Schublade, erhielt aber im Juli 2019 Gesellschaft vom «TARDOC» der Tarifierungsfirma ats-tms AG (curafutura, FMH und MTK). Während der H+ Tarif die behördliche Vorgabe «keine Mehrkosten bei Modellwechsel» erfüllt, wurde der TARDOC in zwei verschiedenen Varianten eingereicht, eine normierte, kostenneutrale der Versicherer und eine Version der FMH mit höherer Anzahl Taxpunkte, welche die Kostenneutralität nicht erfüllt.

Gemeinsame, paritätisch zusammengesetzte Tariforganisation
Die Vernehmlassung zum Massnahmenpaket 1 zeigte eine klare Zustimmung zur nationalen Tariforganisation, zur Förderung von Pauschalen im ambulanten Bereich und zur Aktualisierung der Tarifstruktur. Alle Tarifpartner zeigten sich einverstanden damit, dass alle Tarifpartnerverbände (Versicherer und Leistungserbringer) wie vom Bund vorgeschlagen dabei sein müssen. Die Kantone respektive die GDK wollen von Anfang an bei der neuen Tariforganisation dabei sein.
Die SwissDRG AG, bei der die Kantone, aber seitens der Versicherer nur santésuisse als Aktionäre dabei sind, ergriff die Initiative und gab ein Expertengutachten in Auftrag über die Gründung einer neuen Tariforganisation ambulante Leistungen (TOAL) mit verschiedenen Varianten. Nach langem Hin und Her schwangen am Ende als bester Lösungsansatz die gleichzeitige Integration von curafutura und MTK als neue Aktionäre in die SwissDRG AG und die Neugründung der TOAL «auf Augenhöhe» obenaus, mit allen Tarifpartnern und den Kantonen.

Kooperieren und Synergien nutzen
Mit diesem konsensualen Ansatz kann die erweiterte SwissDRG AG-Variante mit separater TOAL 2020 weiterverfolgt werden, mit dem Bekenntnis, dass diese beiden eigenständigen Tarifierungsfirmen in der Schnittstelle zwischen stationären und ambulanten Leistungen eng zusammenarbeiten sollen. Über einen Kooperationsvertrag soll zusätzlich eine gemeinsame Infrastruktur vom Empfang über Sitzungszimmer bis IT geregelt werden.

Kontakt


Conrad Engler
Leiter Geschäftsbereich Politik a.i.